Land | Ungarn |
Arbeitszeit | Die Vollzeitarbeitszeit in Ungarn beträgt 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche. Die tägliche Arbeitszeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Planen Sie 250 Überstunden pro Jahr ein. |
Bewährung | Nicht länger als drei Monate. |
Arten der Beschäftigung | Einschließlich befristeter Verträge und unbefristeter Verträge. Bei einem befristeten Vertrag ist die Arbeitsdauer eindeutig festgelegt, während es bei einem unbefristeten Vertrag keinen festen Kündigungstermin gibt. Zu den Arbeitsbeziehungen gehören auch Formen wie die Entsendung von Arbeitskräften, die ebenfalls den Anforderungen des ungarischen Arbeitsrechts entsprechen müssen. |
Rücktrittsregelungen | Mit Zustimmung beider Parteien kann der Arbeitsvertrag schriftlich gekündigt werden, unabhängig davon, ob er befristet oder unbefristet ist. Arbeitgeber, die befristete Arbeitsverträge kündigen, sind zur Zahlung des Restlohns verpflichtet, die Auszahlungsgrenze beträgt jedoch in der Regel nicht mehr als ein Jahresgehalt. Beim Ausscheiden müssen Arbeitnehmer in der Regel eine bestimmte Vorankündigungsfrist einhalten, die konkrete Dauer hängt vom Vertrag oder den gesetzlichen Bestimmungen ab. |
Arbeitsvertrag | Der Arbeitsvertrag in Ungarn sollte folgenden Inhalt enthalten: (1) Grundlegende Informationen beider Parteien (Name, Adresse, Geburtsdatum usw.); (2) Arbeitsort, Arbeitsinhalt und Arbeitszeiten; (3) Gehalt und Sozialleistungen; (4) Probezeit (falls vorhanden); (5) die Bedingungen und Modalitäten der Vertragsbeendigung; (6) Andere Angelegenheiten, die beide Parteien als notwendig erachten, müssen vereinbart werden. |
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